Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare, Kurse, Visionssuchen und
sonstigen Veranstaltungen (im weiteren „Veranstaltungen“), die von Sonja Blank-Weissinger,
Solweg 4, 35415 Pohlheim (im weiteren„Veranstalterin“) angeboten und erbracht werden. Für
einzelne Veranstaltungen können besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen
Ausschreibung benannt sind.

II. Anmeldungen

1. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Diese kann telefonisch, schriftlich oder
per Email erfolgen und ist verbindlich, unabhängig von der Form. Mit der Anmeldung erkennen die
TeilnehmerInnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Die Anmeldung wird von der der Veranstalterin bestätigt, schriftlich oder per Email.
3. Es besteht die Möglichkeit unverbindlich für eine gewisse Zeit (gemäß Absprache mit der
Veranstalterin) einen Platz reservieren zu lassen.

III. Teilnahmegebühren

1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur Zahlung der in der jeweiligen
Ausschreibung genannten Gebühren. Unterkunft, Verpflegung oder etwaige Reisekosten sind in
den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühren müssen - sofern nichts anderes vereinbart wurde - bis spätestens 3 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen sein.
Erfolgt eine Anmeldung weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung sind die Gebühren mit der
Anmeldung fällig und sofort zahlbar.

IV. Absage von Veranstaltungen/Abweichungen in der Durchführung

1. Die Durchführung einer Veranstaltung kann durch die Veranstalterin abgesagt werden
- wenn die ausgeschriebene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht ist
- wenn die Kursleiterin ausfällt / erkrankt
- im Falle höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder ähnliches
Die Veranstalterin benachrichtigt die TeilnehmerInnen, wenn ein Seminar belegt ist oder bis
spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn ein Kurs ausfällt.
Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Änderungen im Programm und Ablauf sind aufgrund von Wetterverhältnissen (wie Wind, Regen,
Schnee,…) oder Unzugänglichkeit des Seminarorts möglich.

V. Rücktritt

1. Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von
30,00 € an. Ein späterer Rücktritt verpflichtet zur Zahlung der gesamten Gebühr. Dies gilt auch im
Krankheitsfall.
3. Bei Visionssuchen und Wüstenseminaren beträgt die Rücktrittsfrist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Hier beträgt die Bearbeitungsgebühr 100,00 €. Bei einem späteren Rücktritt wird
die gesamte Gebühr fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
4. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen der Veranstalterin, die TeilnehmerIn
von der Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson
gestellt wird oder die Veranstalterin TeilnehmerInnen von der Warteliste gewinnen kann.
Diese Möglichkeit besteht nicht bei Visionssuchen.

VI. Haftung

1. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden aus Unfällen Beschädigungen, Verlust oder
Diebstahl, es sei denn, der Schaden wurde von der Veranstalterin vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.

VII. Erklärung

1. Mit der Anmeldung erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass sie/er auf eigene Verantwortung
teilnimmt und aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen die Veranstalterin,
andere GruppenleiterInnen oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungshilfen herleiten wird, es sei
denn, diese hätten vorsätzlich grobfahrlässig gehandelt. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer befreit
hiermit die Veranstalterin von Ersatzansprüchen Dritter für Schäden, die diesen durch das eigene
Verhalten entstanden sind, einschließlich der dadurch verursachten Prozesskosten.
2. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme kein Ersatz für eine
medizinische oder psychiatrische Behandlung ist. Falls sie/er sich in einer solchen befindet, wird
sie/er seine Teilnahme mit seinem Arzt u./o. Therapeuten sowie mit der Veranstalterin besprechen.
3. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen die Veranstalterin sind an deren Sitz zu erheben.
VIII. Datenspeicherung
Die TeilnehmerInnen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein.
Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.
Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Kontaktdaten für die Bildung von
Fahrgemeinschaften an andere TeilnehmerInnen der Veranstaltung weitergegeben werden.
Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin hiermit nicht einverstanden sein, teilt er/sie es der
Veranstalterin mit.

VIII. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform

IX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der
Bestimmung am nächsten kommt.
Sonja Blank-Weissinger 2/2023